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13. März 2024
Sven Halverscheid
Kirchliches Arbeitsrecht führt zu guten Ergebnissen
Die evangelische und katholische Kirche sowie ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas haben in Reaktion auf die Petition von ver.di „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“ betont, dass die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter regelmäßig besser sind als in vergleichbaren säkularen Einrichtungen.
Die Vergütungen sind tariflich geregelt, es gibt betriebliche Altersversorgung und soziale Zusatzleistungen. Der Dritte Weg im kirchlichen Arbeitsrecht ermöglicht eine flächendeckende Tarifbindung und löst Streitfälle durch Vermittlungsverfahren.
Mitarbeitervertretungen haben vergleichbare Rechte wie Betriebs- oder Personalräte. Reformen im Arbeitsrecht ermöglichen eine stärkere Öffnung für anders- oder nichtgläubige Menschen.
Private Entscheidungen der Mitarbeitenden, wie ihr Beziehungsleben, werden nicht mehr sanktioniert.
Es werden weitere Verbesserungen in der betrieblichen Beteiligung erwogen, einschließlich der Einführung einer Unternehmensmitbestimmung.
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