Für Kinder, Jugendliche
und Familien
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Indikation
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Voraussetzung nach § 27, 34, 35a, 41 SGB VIII
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Aufnahmealter ab 17 Jahre (In Einzelfällen ab 16 Jahren)
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Jugendliche, die zunächst nicht in den familiären Kontext zurückkehren können und aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten
Trainingswohnen
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Geschlechtsgemischte Wohngemeinschaften für 3 Jugendliche ab 17 Jahren
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individuelle Begleitung in eigenen angemieteten Wohnungen
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Betreuungsschwerpunkt im Nachmittag und Abendbereich
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Bezugspädagogensystem
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Vorbereitung zu einer eigenständigen Lebensführung
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Begleitung im Bereich Schule und Beruf
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selbständige Haushaltsführung
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Umgang mit Finanzen
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Selbstfürsorge im Bereich Ernährung und Gesundheit
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Aufbau einer realistischen Zukunftsperspektive
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Zielorientierte Förderung
Selbständige Wohnform für junge Erwachsene in eigener Wohnung
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Flexible bedarfsgerechte pädagogische Begleitung im Verselbständigungsprozess
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Beibehaltung der festen Bezugsperson aus dem Trainingswohnen
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Entwicklung von stabilisierenden unterstützenden Netzwerken
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im Anschluss bieten wir bei Bedarf eine Nachbetreuung über Fachleistungsstunden an