Für Kinder, Jugendliche
und Familien
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    *Plichtfelder

    Betreutes Wohnen

    Indikation

    • Voraussetzung nach § 27, 34, 35a, 41 SGB VIII
    • Aufnahmealter ab 17 Jahre (In Einzelfällen ab 16 Jahren)
    • Jugendliche, die zunächst nicht in den familiären Kontext zurückkehren können und aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten

    Trainingswohnen

    • Geschlechtsgemischte Wohngemeinschaften für 3 Jugendliche ab 17 Jahren
    • individuelle Begleitung in eigenen angemieteten Wohnungen
    • Betreuungsschwerpunkt im Nachmittag und Abendbereich
    • Bezugspädagogensystem
    • Vorbereitung zu einer eigenständigen Lebensführung
    • Begleitung im Bereich Schule und Beruf
    • selbständige Haushaltsführung
    • Umgang mit Finanzen
    • Selbstfürsorge im Bereich Ernährung und Gesundheit
    • Aufbau einer realistischen Zukunftsperspektive
    • Zielorientierte Förderung

    Selbständige Wohnform für junge Erwachsene in eigener Wohnung

    • Flexible bedarfsgerechte pädagogische Begleitung im Verselbständigungsprozess
    • Beibehaltung der festen Bezugsperson aus dem Trainingswohnen
    • Entwicklung von stabilisierenden unterstützenden Netzwerken
    • im Anschluss bieten wir bei Bedarf eine Nachbetreuung über Fachleistungsstunden an